Vertragsnaturschutzprogramm auch für Imker!

15. August 2013
Rubrik: Öffentliche Nachrichten
Von: r.w.

Nach den gemeinsamen Richtlinien der beiden Staatsministerien für Landwirtschaft und für Umwelt können sonstige Landbewirtschafter ab einer Mindestfläche von 0,30 ha Anträge für Fördermaßnahmen zur Extensivierung von Acker- und Grünland stellen.

Der Antragsteller muss die beantragten Flächen selbst bewirtschaften und auch selbst nutzen. Bei der Antragstellung ist das Bewirtschaftungsrecht (Pachtverträge oder Eigentumsnachweis) für die gesamte Dauer des 5-jährigen Verpflichtungszeitraums nachzuweisen.

Wegen der Verzögerungen bei der EU-Agrarreform sind im November 2013 hauptsächlich Vertragsverlängerungen um ein Jahr für bereits bestehende und in diesem Jahr auslaufende Verträge möglich. Neuverträge für 5 Jahre sind nur im begrenzten Umfang nach naturschutzfachlicher Beurteilung der Naturschutzbehörde am Landratsamt vorgesehen. Empfänger einer Rente nach dem Gesetz über die Alterssicherung für Landwirte (Altersgeld) können nicht gefördert werden.

Voraussichtlich im Herbst 2014 nach Abschluss der Agrarreform sind Neuanträge in einem größeren finanziellen Rahmen möglich. Ein rechtzeitiger Kontakt mit der Unteren Naturschutzbehörde am LRA wird wegen der vorher notwendigen naturschutzfachlichen Bewertung empfohlen.

Die Antragstellung ist in der Regel in den Monaten November und Dezember möglich. Eine wichtige Antragsvoraussetzung ist, dass jeder Antragsteller, also auch Imker über eine Betriebsnummer verfügt. Sollte das noch nicht sein, die Beantragung und Zuteilung einer solchen erfolgt über das jeweilige AELF.
Details erfragen Sie bitte bei den Mitarbeitern der Unteren Naturschutzbehörde an Ihrem Landratsamt!

mehr